Die Arbeitsleistungsgebühren können durch verschiedene Tätigkeiten abgearbeitet werden. Zum Beispiel ist es möglich diese Stunden bei den Arbeitseinsätzen vor Saisonbeginn und nach Saisonende abzuarbeiten. Auch während der Saison gibt es diverse Möglichkeiten diese zu leisten.
Die Rückzahlung der Arbeitsleistungsbeiträge erfolgt nach erbrachter Leistung. Termine zur Rückzahlung sind nach Saisoneröffnung, im September, November. Zusätzliche Rückzahlungstermine sind möglich.